So prüft man die Baugenehmigung einer Pergola
Da Pergolen als Terrassenüberdachung in der Regel genehmigt werden müssen, kann zunächst versucht werden, Informationen auf inoffiziellen Kanälen einzuholen. Manche Kommunen stellen entsprechende Auskünfte als Richtlinien für Bürger offen im Internet zur Verfügung. Auch eine Mail, ein Brief oder ein Anruf bei der örtlichen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung kann bereits helfen, um herauszufinden, ob eine Genehmigung überhaupt nötig ist.
Welche Kriterien machen eine Genehmigung nötig?
Das kommt immer auf das jeweilige Kanton an. Einige Kriterien können aber zur Orientierung hilfreich sein. Dazu gehören:
- Wie gross ist die Pergola?
- Ist sie fest im Boden verankert?
- Ist sie freistehend oder als Anbau vorgesehen?
- Verfügt sie über eine Überdachung?
- Dient sie dem Aufenthalt oder ist sie nur Zierde?
Grösse, Verankerung, Verwendungszweck und Typ können beeinflussen, ob beispielsweise für eine Pergolamarkise eine Baugenehmigung nötig ist. Deshalb sollte im Vorfeld immer eine Prüfung stattfinden. Bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhalten Sie Auskunft, ob das geplante Vorhaben bewilligungspflichtig ist.
Die Pergola im Baurecht – wichtige Grundregeln
Unabhängig von kommunalen und Kanton-spezifischen Regelungen gibt es landesweit geltende Regeln für Bauten im Garten. Diese basieren im Wesentlichen auf Grundsätzen der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass nichts ohne Weiteres platziert werden darf, bevor eine mögliche Bewilligungspflicht bei der Gemeindeverwaltung abgeklärt wurde. In der Schweiz sind in der Regel alle Bauten, die eine feste Verbindung mit dem Boden aufweisen, bewilligungspflichtig. Oft sind z. B. auch Mindestabstände – meist zweieinhalb Meter – zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Was passiert, wenn keine Genehmigung für die Pergola vorliegt?
Wenn keine Baugenehmigung nötig ist, sind keine Konsequenzen zu erwarten. Fehlt eine eigentlich nötige Baugenehmigung allerdings, können die Folgen äussert ärgerlich sein. Die zuständige Gemeinde kann im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen.
Wer ohne Genehmigung baut, muss den Bau bei einer Beseitigungsverfügung entfernen oder darf diesen nicht mehr benutzen. Auch eine Geldbusse ist möglich.
Die Bussgelder für das Bauen ohne Genehmigung können je nach Baugegenstand und Kanton sehr hoch sein (in Argau z. B. bis zu 50'000 Franken). Fehlt die Baugenehmigung für eine Pergola, fällt die mögliche Strafzahlung zwar nicht so hoch aus, da es sich um kein besonders grosses Bauwerk handelt, jedoch sollte eine Busse mit einer Genehmigung der Stadtverwaltung vorsorglich verhindert werden.
Ist eine nachträgliche Genehmigung für eine Pergola möglich?
Grundsätzlich ist das möglich, solange ein paar Kriterien erfüllt sind – beispielsweise muss die Genehmigung auch schon vor dem Bau möglich gewesen sein. Ist die Pergola dort, wo sie gebaut wurde, gar nicht genehmigungsfähig, wird die Genehmigung auch im Nachhinein nicht erteilt.
Wo kein Ankläger, da kein Richter?
Das stimmt nur bedingt. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass nichts passiert, wenn sich niemand beschwert. Das grosse Aber ist allerdings, dass häufig gar nicht richtig eingeschätzt werden kann, ob das der Fall sein wird. Allerlei Befindlichkeiten und Launen sorgen in der Schweiz täglich für tausende rechtliche Auseinandersetzungen mit Bezug zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch an einer Pergola kann sich ein Nachbar stören und bei der zuständigen Behörde beschweren. Sollte diese dann durch eine fehlende Genehmigung belastet sein, führt das schnell zu einer Eskalation der Streitigkeiten.
Baugenehmigung einholen und in Ruhe den Garten verschönern
Einem Laien erscheint das Baurecht wie ein undurchdringbarer Wald, in dem man sich ohne Karte leicht verläuft. Wer sich allerdings nicht scheut, an den entsprechenden Stellen nachzufragen, behält problemlos den Überblick. Wer bei der Planung bereits die Gemeindeverwaltung fragt, schont die Nerven und sorgt für ein reibungsloses Bauvorhaben.